Information zum aktuellen Praxisablauf während der Corona (CoVid-19) – Pandemie

Termin buchen

Liebe Patienten,

auch auf diesem Wege möchten wir uns herzlich bei Ihnen für Ihr Vertrauen bedanken. In herausfordernden Zeiten wie diesen bedeutet es mehr denn je.

Uns ist bewusst, dass diese Pandemie-Situation für alle nicht leicht ist und viele Patienten überlegen, Ihre Termine zur Routineuntersuchung und Dentalhygiene zu verschieben.

Die Mundgesundheitsstiftung sieht neben den üblichen AHA-Regeln und den Kontaktbeschränkungen, die orale Immunbarriere als einen der wichtigsten Bausteine beim Schutz vor dem Virus.
Eine neue britische Studie belegt, dass Menschen mit geschwollenem oder blutendem Zahnfleisch ein um bis zu 70 % höheres Risiko haben, an einer COVID-19 Infektion zu versterben.
Das zeigt, wie wichtig eine gesunde Mundhöhle im Kampf gegen das Virus ist.
Falls Sie dennoch Bedenken haben, möchten wir Sie darüber informieren, dass alle unsere Behandler (Zahnärzte, Dentalhygienikerinnen) bereits beide Impfungen erhalten haben!

Dennoch nehmen wir die Pandiemie nach wie vor ernst und bitten Sie weiterhin folgende Maßnahmen zu beachten, um sich und uns bestmöglich zu schützen:

  1. Bitte desinfizieren Sie VOR dem Betreten und BEIM Verlassen der Praxis Ihre Hände!
  2. Sollten Sie grippeähnliche Symptome, Husten etc. haben, in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet gewesen sein oder Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gehabt haben, kommen Sie bitte nicht zum Termin und informieren uns. Beachten Sie bitte die Empfehlungen des Gesundheitsamts und des Robert-Koch-Instituts.
  3. Halten Sie in der Praxis 2 Meter Abstand zu anderen Patienten. Wir planen die Termine so, dass sich möglichst wenige Patienten zur gleichen Zeit in der Praxis aufhalten und sie möglichst keine Wartezeiten haben.
  4. Fassen Sie bitte so wenige Gegenstände wie möglich in der Praxis an.
  5. Wir bieten Ihnen gerne an, einen telefonischen Beratungstermin mit uns wahrzunehmen. Rufen Sie uns dafür gerne an.
  6. Möchten Sie vor Ihrem Termin einen Corona-Schnelltest durchführen, so ist das bei uns möglich. Rufen Sie uns dafür bitte vorher an!


Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf und bleiben Sie gesund!

Zur Vereinbarung eines Termines freut sich unser Empfang der Zahnspezialisten Theatiner 31 unter der Telefonnummer 089-30906960 über Ihren Anruf.

Falls Sie Patient des Standorts Zahnärzte im Herzogpark sind, freut sich unser Empfang über Ihren Anruf unter der Telefonnummer: 089-90778430.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Von Herzen,
Ihr Team der Zahnspezialisten

Häufige gestellte Fragen unserer Patienten zum Thema Corona

Welche Vorsichtsmaßnahmen müssen Zahnärzte im Zusammenhang mit dem Corona-Virus treffen?

Besonders in der aktuellen Zeit ist eine Sicherstellung der Zahnärztlichen Versorgung von Patienten von großer Wichtigkeit. Um dies zu gewährleisten, achten wir besonders auf einzuhaltende Vorschriften. Der Schutz unserer Patienten und Praxismitarbeiter hat für uns höchste Priorität. In unserem Wartebereich achten wir auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens zwei Metern. Eine ausführliche und gezielte Erhebung der Anamnese dient unter anderem der Aufdeckung möglicher Infektionsrisiken. Im Anschluss erfolgt eine Beurteilung des aktuellen Behandlungsbedarfs durch den Zahnarzt. Während der Behandlung tragen sowohl Patienten als auch Praxismitarbeiter eine Schutzbrille / Visiere. Weiterhin soll das konsequente Tragen der empfohlenen Schutzausrüstung (Schutzmasken (FFP2), Handschuhe, ggf. Kittel) helfen, angepasst auf die entsprechende Behandlung, eine Infektionsübertragung zu verhindern. Die Verwendung von intraoralen Barrieremitteln (Kofferdam), eine effiziente Absaugtechnik, wenn möglich Reduktion von Behandlungen mit Aerosolbildung und der Verzicht auf Pulverstrahlgeräte (Airflow) im Rahmen von professionellen Zahnreinigungen sollen das Übertragungsrisiko von Infektionen minimieren.

Ist es sinnvoll, während der „Corona-Krise“ einen Zahnarzttermin wahrzunehmen?

Auch während der „Corona-Krise“ können Sie Zahnarzttermine wahrnehmen.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Sie sich in einem sehr guten Gesundheitszustand befinden sollten und keines der Haupt-Symptome (Laut WHO: Fieber, Müdigkeit, trockener Husten) einer möglichen SARS-CoV-2-Infektionen aufweisen. Bei sogenannten Risikopatienten (Senioren; immunsupprimierte, gesundheitlich vorgeschädigte Patienten) ist abzuwägen, ob eine Behandlung in der aktuellen Zeit dringend erforderlich ist oder gegebenenfalls . auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann.
Regelmäßige Vorsorgetermine und Dentalhygienemaßnahmen sind nach wie vor sehr wichtig und tragen zu einer guten Mundgesundheit bei, in der aktuellen Lage sollten diese Behandlungen allerdings als aufschiebbar betrachtet werden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um während der Corona-Krise einen Zahnarzt-Termin wahrnehmen zu können?

Um Ihren Zahnarzttermin wahrnehmen zu können ist es in der aktuellen Zeit wichtig, dass Sie körperlich komplett gesund sind und innerhalb der letzten 14 Tage in keinem direkten Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person standen. Eine Schmerzbehandlung symptomatischer/infizierter Patienten erfolgt selbstverständlich weiterhin. Dabei ist darauf zu achten, dass die Behandlung in einer zahnmedizinischen Einrichtung (Praxis/Klinik) durchgeführt wird, welche über eine entsprechenden Schutzausrüstung verfügt. Hierbei ist eine telefonische Rücksprache vorab notwendig.
Sollten Sie zur Risikopatientengruppe (Senioren; immunsupprimierte und gesundheitlich vorgeschädigte Patienten) gehören, halten Sie im Vorfeld unbedingt Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt, um die Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung abzuklären.

Wie schützen sich Zahnärzte vor dem Corona-Virus?

Die gezielte Erhebung einer ausführlichen Anamnese dient unter anderem der Aufdeckung möglicher Infektionsrisiken. Bei einer dringend erforderlichen Behandlung können Antiseptische Mundspüllösungen (Patient) zu Beginn der Behandlung und das an die Situation angepasste Tragen von Schutzkleidung durch das Praxispersonal (Schutzbrillen/Visiere, Mundschutz (FFP2), Handschuhe, ggf. Kittel),während der Behandlung dazu beitragen, das Risiko für eine Infektionsübertragung zu reduzieren beziehungsweise eine Infektion zu verhindern. Weiterhin soll durch den Verzicht auf Pulverstrahlgeräte (Airflow) im Rahmen von professionellen Zahnreinigungen, wenn möglich durch Reduktion von Behandlungen mit Aerosolbildung beziehungsweise durch die Anwendung einer wirksamen Absaugtechnik das Infektionsrisiko minimiert werden.

Besteht die Gefahr, dass ich mich beim Zahnarzt im Wartezimmer mit dem Corona-Virus anstecke?

Wir achten selbstverständlich auch zu Zeiten der Corona-Krise in unseren Praxisräumen auf die einzuhaltenden Vorschriften. Der Schutz unserer Patienten und Praxismitarbeiter während der Behandlung hat für uns höchste Priorität.
Wir möchten Sie bitten, sich beim Betreten und beim Verlassen der Praxis Ihre Hände an einem speziell für Sie bereitgestellten Spender direkt an unserem Eingang zu desinfizieren. Patienten mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Fieber etc.) oder mit nachweislich direktem Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage, bitten wir, ihren Temin nicht wahrzunehmen und diesen abzusagen. Informieren Sie uns vorab, wir beraten Sie gerne telefonisch.
Bitte beachten Sie weiterhin unbedingt die Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamtes. In unserem großen Wartebereich gewährleisten wir zwischen den Patienten einen Mindestabstand von 2 Metern. Weiterhin achten wir bei der Terminvergabe darauf, nicht zu viele Patienten zur gleichen Zeit einzubestellen.

Corona-Virus: Gilt die vorübergehende Ausgangsbeschränkung auch für Zahnarzt-Besuche?

Die vorübergehende Ausgangsbeschränkung bezieht sich nicht auf mögliche Termine bei ihrem Zahnarzt.

Corona-Virus: Kann ich meinen Zahnarzt zur Behandlung verpflichten?

Grundsätzlich kann eine Notfallbehandlung auch bei SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten nicht abgelehnt werden. Wo diese jedoch erfolgt (ggf. in einer speziellen Einrichtung) muss im Einzelfall geklärt werden.
Wichtig ist hierbei in jedem Fall eine vorherige telefonische Absprache mit Ihrer Zahnarztpraxis. Finden Sie sich bitte nicht ohne telefonische Rücksprache in den Praxisräumen ein. Kontroll- / Routinebehandlungen müssen auf die Zeit nach überstandener Erkrankung verschoben werden.

Zurück zur Blogübersicht